Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Angebote über Leistungen der Firma MD Car Design. Abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von MD Car Design schriftlich bestätigt werden.
2. Angebote
Die veröffentlichten Angebote von MD Car Design sind unverbindlich und gelten als Einladung zur Offerten Stellung. Schriftliche Offerten haben grundsätzlich eine Gültigkeit von 3 Monaten. Ausnahme bildet die automatische Preisanpassung auf Lohn und Material per 01.01. eines Jahres gemäss Index-Formel, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. MD Car Design behält sich insbesondere vor, einen Auftrag anzunehmen oder abzulehnen. Das Gleiche gilt für alle Angebotsänderungen bis zur Klärung der entsprechenden Einzelheiten. Bei einer wesentlichen Änderung der Umstände, die für die Preissetzung massgebend waren, z.B. Materialänderungen, zugesagte Abgabefristen, Ausführungsvarianten, Materialteuerung, Lohnerhöhungen, VOC, etc., können die Preise auch nach Vertragsschluss entsprechend angepasst werden.
Mit der Auftragsbestätigung durch die MD Car Design ist der Vertrag rechtsgültig abgeschlossen.
3. Datenschutz
Alle persönlichen Daten, die für die Geschäftsabwicklung notwendig sind, werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritten weitergeleitet ausser bei einem Inkasso-Fall.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, in Schweizer Franken exkl. MwSt. Auf allen Preisen wird ein branchenüblicher Entsorgungszuschlag, sowie die VOC- Lenkungsabgabe für lösungsmittelhaltige Beschichtungen erhoben.
Rechnungen sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum, vereinbarte Anzahlungen sofort, beide netto ohne Abzüge irgendwelcher Art zahlbar. Die Zahlungen haben an die bekannt gegebene Zahlstelle zu erfolgen. Für verspätete Zahlungen wird der gesetzliche Verzugszins berechnet und die Mahnkosten in Rechnung gestellt.
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Ansprüche des Kunden und die Aufrechnung mit eventuellen Gegenforderungen sind ausgeschlossen.
MD Car Design besitzt an den von ihr bearbeiteten Waren ein Retentionsrecht, bis der Kunde sämtlichen Verpflichtungen nachgekommen ist. Abgelieferte Ware bleibt bis zur völligen Begleichung aller Forderungen Eigentum der MD Car Design.
5. Abgabetermine
MD Car Design ist bestrebt, die Abgabefristen auch bei Auftreten von nicht voraus- zusehenden Schwierigkeiten einzuhalten. Die Einhaltung der Abgabefristen setzt voraus, dass der Kunde die Ware termingerecht übergibt. Eine verspätete Abgabe durch die MD Car Design gibt dem Kunden nicht das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, Schadenersatz zu verlangen oder sonstige Ansprüche geltend zu machen. Bei nachträglicher Auftragsänderung ist die MD Car Design an die ursprünglich zugesagten und bestätigten Abgabetermine nicht mehr gebunden.
Im Falle höherer Gewalt, wie z. B. Naturereignisse, Massnahmen der öffentlichen Hand, Materialverknappung, Betriebsstörungen, Verkehrsschwierigkeiten, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsunterbrechungen usw., hat die MD Car Design die Wahl, die vereinbarte Abgabefrist angemessen zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten.
6. Prüfung des Kunden bei Ablieferung
Der Empfänger muss die abgelieferte Ware bei der Übergabe sofort auf Vollständigkeit, vertragsgemässe Ausführung und Mängelfreiheit prüfen.
Ausserdem hat er die Beanstandungen der MD Car Design, innerhalb von 8 Tagen nach Abholung schriftlich mitzuteilen. Ansonsten wird unwiderlegbar korrekte Vertragserfüllung und Mängelfreiheit angenommen.
7. Garantie (Gewährleistung) / Haftung
Die MD Car Design gewährt, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder schriftlich im Vertrag, nicht ausdrücklich anders geregelt, Garantie und Haftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Schweizerischen Obligationenrechts.
Für lediglich grundierte Sachen wird eine Garantie grundsätzlich abgelehnt, es sei denn die Schadenursache liegt nachweisbar in einem Mangel der Grundierung.
Besondere Bestimmungen Lackierung:
- Die Garantiefrist beginnt am Tag der Ablieferung durch die MD Car Design und umfasst alle auftretenden Mängel, deren Ursache nachweisbar auf fehlerhafte Ausführung der MD Car Design zurückzuführen ist.
- Die Garantiezeit für ersetzte Teile läuft gleichzeitig mit derjenigen der Abgelieferten ab.
- Auf Neue Teile gewährt MD Car Design 5 Jahre Garantie, die Garantieleistung wird ausgeschlossen, wenn auf dem Teil mechanische oder chemische Einflüsse ersichtlich sind, wie z. B. Steinschläge, Kratzer, Verätzungen, usw.
- Die Garantieleistung wird ausgeschlossen auf nachlackierte Teile, da der vorlackierte Untergrund Mängel aufweisen könnte die nicht ersichtlich sein können.
- Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, die ohne schriftliche Zustimmung der MD Car Design oder unter Nichteinhaltung ihrer Betriebsanweisungen erfolgen, heben die Garantieansprüche auf, sofern es sich nicht um Massnahmen der Schadenminderungspflicht des Kunden handelt.
- Schadenersatzansprüche für unmittelbare oder mittelbare Folgeschäden sind in jedem Fall ausgeschlossen.
- Die Garantieleistungen (Nachbesserungen und Folgeschäden) sind auf das Zweifache des für die beanstandeten Sachen verrechneten Betrages begrenzt. Für sämtliche Vermögensschäden wird die Haftung zusätzlich eingeschränkt auf nachweislich absichtliche oder grobfahrlässige Schadenszufügung.
Besondere Bestimmungen Folierung:
Material
- Wir verwenden nur hochwertige und von uns für gut befundene Hochleistungsfolien von namhaften Markenherstellern. Diese Folien werden für den Einsatz auf Fahrzeugkarosserien entwickelt und hergestellt. Die Haltbarkeit der Fahrzeugfolien wird vom Hersteller je nach Fabrikat in Jahren angegeben. Die Haltbarkeit unserer Folien liegt in der Regel bei mindestens 4 bis 7 Jahren gemäss Herstellerangabe – bezogen auf den Einsatz der Folien im Aussenbereich und unter UV-Bestrahlung.
- Es ist normal, dass bei manchen Folien, z. B. Rottönen, nach ca. 2 bis 4 Jahren leichte Farbveränderungen oder Aufhellungen auftreten können. Werden lediglich Teile einer vorhandenen Beschriftung ausgetauscht, kann es deshalb zu leichten Farb- bzw. Helligkeitsunterschieden zwischen alten und neuen Beschriftungsteilen kommen. Eine diesbezügliche Reklamation ist ausgeschlossen.
(Voll-)Folierung
- Im Preis für eine Standard Folierung ist die Folierung aller bei geschlossenem Fahrzeug sichtbaren Flächen inklusive der Spiegel, der Türsichtkanten und der Fahrzeuggriffe enthalten (vorausgesetzt, dass diese Türgriffe einfach (de-)montierbar sind). Darüber hinausgehende zu verklebende Flächen, z. B. die Verklebung von Türeinstiegen, erfordern gesonderte Bestellung und werden nach Aufwand berechnet, denn Türeinstiege erfordern mehr Aufwand beim Folieren, weil die Fahrzeugtypen und Wölbungen stark variieren können.
- Eine Folierung der Anschlagseite von Türen ist aus technischen Gründen ausgeschlossen. Sollte Ihr Fahrzeug ggf. eine Spezialbehandlung auf den Oberflächen bekommen haben, z. B. eine Teflon-Beschichtung, ist eine Beschriftung nicht möglich, weil die Folie nicht ausreichend haften kann. Stellen Sie bitte vor der Beschriftung / Beklebung sicher, dass keine Teflon-Beschichtung erfolgt ist.
- Eine zu Einhundert Prozent staubfreie Beschriftung ist in der Praxis nicht zu realisieren, Einschlüsse und Staubkörner unter der Folie, die aus 1 m Abstand zum Auto mit blossem Auge nicht sichtbar sind, sind nicht reklamier fähig.
Anbauteile
- Anbauteile, z. B. Griffe, erschweren das Bekleben und müssen vorübergehend demontiert werden. Die Kosten für eine einfache (De-) Montage der Türgriffe sind im Preis einer Standard Folierung enthalten. Alle darüber hinausgehenden Montagen von Anbauteilen berechnen wir zusätzlich nach Aufwand.
Eine Haftung für eventuell entstehende Schäden an diesen Teilen ist unsererseits ausgeschlossen.
Folieren von lackierten Kunststoffteilen
- Lackschichten auf Kunststoffteilen lösen sich beim Abziehen der Folien erfahrungsgemäss ab; die Folien haften zudem nicht optimal auf porigen, unglatten Kunststoffoberflächen, da sie für glatte, lackierte Carrosserie-Oberflächen hergestellt sind. Eine Haftung für eventuell entstehende Schäden an diesen Teilen ist unsererseits ausgeschlossen.
Folieren von Felgen
- Aus Gründen der Qualitätssicherung führen wir Folierungen von Felgen nicht durch. Die bessere Alternative wäre eine Lackierung.
Folieren von Cockpit-Teilen
- Die Erfahrung hat gezeigt, dass Folierungen in Fahrzeuginnenräumen problematisch sind. Die Oberflächen von Cockpit-Teilen sind oft sehr dünn lackiert. Diese Lackschichten neigen dazu, sich nach Beklebung abzulösen, was später einen Nachkauf dieser Teile notwendig werden lässt. Sonneneinstrahlung, Hitze, stark schwankende lnnenraumtemperaturen und ein ständig wechselndes Luftfeuchtigkeitsniveau strapazieren die für die Carrosserie-Beklebung ausgelegten Folien stark. Wir raten deshalb vom Folieren in Fahrzeuginnenräumen ab und führen diese nicht durch.
Grundierte Fahrzeugflächen
- Auf grundierten Flächen haftet Folie nur bedingt. Um Reklamationen zu Vermeiden, folieren wir grundierte Flächen von Fahrzeug und Anbauteilen sowie Roststellen prinzipiell nicht.
Lackierung und Folieren
Eine Fahrzeugbeschriftung oder Vollverklebung ist keine Lackierung. Bitte beachten Sie:
- Kleine Lackschäden, Beulen, Bläschen und Steinschlagspuren bleiben ggf. auch nach der Beklebung Ihres Fahrzeugs sichtbar, und die Haltbarkeit der Folie könnte ggf. ungünstig beeinflusst werden. Die Erfahrung zeigt jedoch: lm Endergebnis ist die Optik i. d. R. verbessert gegenüber dem Zustand vor der Beklebung.
- Lackausdünstungen können im Einzelfall zu Schäden an oder zur Ablösung von Beschriftungsfolien oder zu Bläschenbildung führen. Frischer Lack sollte deshalb vor der Beschriftung mindestens drei Wochen ausgasen können und komplett abhärten! Mögliche Lackierfehler, z. B. mangelhafte Untergrundvorbehandlung, fehlerhafte Grundierung, ungenügender Anschliff, sind nicht erkennbar. Auch variiert die chemische Zusammensetzung der Lacke stark, sodass mögliche physikalisch chemische Reaktionen zwischen Lackierung und verklebter Folie nicht abschätzbar und nicht final auszuschliessen sind. Eine Haftung für Lackschäden z. B. das Ablösen von Lackpartikeln sowohl für Neuwagen als auch für Gebrauchtfahrzeuge ist deshalb prinzipiell ausgeschlossen.
Schneiden der Folien
- Beim Zuschneiden der Folien, die wir vor dem Aufziehen auf die Form und Grösse der Fahrzeugteile anpassen, gehen wir sehr sorgfältig vor. Überstehende Folienränder werden an dem Fahrzeug bzw. Bauteilkanten abgeschnitten. In den Fällen, wo es bauartbedingt unvermeidlich ist, auf oder über dem Lack zu schneiden, wird vorab eine spezielle Folie zum Schutz der Lackoberfläche unterverklebt, über welche anschliessend die eigentliche Folie geschnitten wird. Anschliessend wird die unterlegte Spezialfolie wieder entfernt und die eigentliche Folie aufgeklebt. Dieses aufwändige Verfahren schützt den Lack vor eventuellen Einschnitten.
Entfernen von Folien, Rückrüstung einer (Voll-)Folierung
- Unsere Folienhersteller garantieren eine einfache Rückrüstung für das Entfernen von Folien nach mindestens 4 bis 7 Jahren Gebrauchsdauer. Nach dem Entfernen der Folien können leichte Kleberückstände zurückbleiben, die sich i. d. R. mit Silikonreiniger problemlos entfernen lassen. Eine Haftung für das mögliche Ablösen von Lackpartikeln und Lackierungen bei der Rückrüstung, unabhängig vom Alter und Gebrauchszustand des Fahrzeugs, ist ausgeschlossen.
Haltbarkeit, Reinigen und Pflege von Folien
Die Haltbarkeit von Folien wird ungünstig beeinflusst durch:
- Nutzung der Scheibenheizung Stossen und Reiben über die Folie durch Scheibenwischer.
- Öffnen und Schliessen von Scheiben
- UV-Strahlen (Sonnenlicht), Feuchtigkeit, Kälte, Schmutz
- Chemische Reinigungsmittel (ätzende, säurehaltige Reiniger), mechanische Reinigungsmittel (Bürsten, sonstige mechanische Mittel)
- Bürstenreinigung in der Waschstrasse, Hochdruckreiniger, Dampfreiniger
Wir raten grundsätzlich davon ab, für die Fahrzeugreinigung Dampfreiniger, Hochdruckreiniger oder chemische Reinigungsmittel einzusetzen, weil dadurch eine Beschädigung, eine Verfärbung oder ein Ablösen der Folien begünstigt werden kann.
Reinigung
- Eine Reinigung der Folien in der Waschanlage ist grundsätzlich möglich (Nur Textilwäsche), wir raten von einer Bürstenwäsche ab! Ein wichtiger Hinweis: Frischverklebte Folien sollten mindestens 5 bis 7 Tage trocknen. Fahren Sie bitte nicht während dieser Zeit in die Waschstrasse! Das Verwenden von Politur ist frühestens 3 Wochen nach der Beschriftung möglich. Die Politur sollte kein Wachs, Silikon oder Teflon enthalten. Ausnahmen sind matte Folien, diese sollten in keinem Fall poliert oder gewachst werden!
- Es ist allgemein bekannt, dass bereits Autolackierungen unter dem Einfluss von aggressivem, säurehaltigen Vogelkot leiden. Auch von Folien sollten Vogelkot, Fliegen und Mückendreck so schnell wie möglich entfernt werden, besonders bei matten Folien. Weichen Sie ggf. durch Auflegen von feuchten Papiertüchern oder welchen nassen Lappen Vogelkot oder Schmutz einige Minuten auf, bevor Sie ihn entfernen. Für jegliche möglichen Folgeschäden, z. B. Farbaufhellungen, die beim Entfernen von Schmutz oder aufgrund zu lange anhaftendem Schmutz entstehen, kann unsererseits keine Gewährleistung übernommen werden.
Fahrzeugvorbereitung vor der Beschriftung
Sauberkeit
- Bitte bringen Sie ihr Fahrzeug sauber zu uns. Lassen Sie es am besten am Vortag in der Waschanlage waschen, keine Handwäsche, nur Bürstenwäsche; bitte nicht wachsen oder polieren, weil die Haftung der Folien trotz Reinigung durch uns in jedem Fall negativ beeinträchtigt wird.
Akklimatisierung
- Gerade in den Wintermonaten empfehlen wir Ihnen, lhr Fahrzeug frühzeitig bei uns anzuliefern, um es in unseren Räumen kostenfrei zu akklimatisieren, damit die Klebekraft der Folie optimal greifen kann. Planen Sie ausreichend Zeit für die Beschriftung ein. Stellen Sie, wenn möglich, sicher, dass ihr Fahrzeug auch nach der Beschriftung einige Tage an einem trockenen Platz bei Raumtemperatur stehen kann, damit die Folie bestmöglich anzieht.
Preisbildung
- Abhängig vom Fahrzeugtyp, von der Fahrzeugfarbe, von den Anbauteilen, Lüftungslöchern usw. können Zeitaufwände und Arbeitsanteile für eine Folierung verhältnismässig gering oder auch sehr hoch sein. Die Fahrzeuge müssen zudem zusätzlich noch einmal vorgereinigt werden. Müssen Spezialfolien unterklebt werden, kommen auch diese Arbeitsschritte noch hinzu. Eine Fahrzeugfolierung wird deshalb prinzipiell nach Aufwand berechnet. Für (Standard-)Folierungen können wir ihnen bei Erstanfrage einen Richtpreis nennen. Erst nach Sichtung Ihres Fahrzeugs arbeiten wir ein individuelles Angebot für Sie aus und informieren Sie umfassend über mögliche zusätzliche Kosten. So stellen wir sicher, dass Sie preisgerecht die Leistungen erhalten, die Sie wünschen.
Verkehrstauglichkeit, Zulassungspflicht
Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Landesbehörde nach einer Eintragungspflicht.
8. Gerichtstand und anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand entscheidet die Firma MD Car Design. Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht.
10. Schlussbestimmung
Ungültigkeit von Teilen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hebt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht auf. Wo die Bedingungen keine Regelung vorsehen, gelten die Norm B3 Ausgabe 1990 (SN 555 0001), Kapitel 4 und das schweizerische Recht.
Mit der Zustimmung des Auftrags akzeptiert der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind auf dem Internet (www.md-cardesign.ch) oder in den Räumlichkeiten der Firma MD Car Design einzusehen.